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Jahr: 2010 Heft: 7 Seite: 470
EuGVVO: Keine Einwendung gegen Vollstreckbarerklärung bei noch bestehender Rechtsbehelfsmöglichkeit nach mangelhafter Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks
BGH,
Beschluss vom 21.1.2010 - IX ZB 193/07Leitsätze
1. Der Schuldner kann sich im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen nicht darauf berufen, dass ihm das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück nicht zugestellt worden ist, wenn ihm im Ursprungsland noch ein Rechtsbehelf zur Verfügung steht, mit dem er dies geltend machen kann. 2. Erfolgt die Zustellung der für vollstreckbar zu erklärenden Entscheidung erst mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung, hat das Beschwerdegericht erforderlichenfalls das Verfahren auszusetzen und eine Frist zu bestimmen, in der der Schuldner den Rechtsbehelf bei dem ausländischen Gericht einzulegen hat. Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 34, 46; EuGVÜ Art. 27
Sachverhalt
Die Antragsgegnerin (im Folgenden auch Schuldnerin) wurde durch Mahnbescheid Nr. ... des Tribunale di Milano vom 18. 10. 2005 zur Zahlung von 30 815,96 € an die ... Sehr geehrter Recht der Internationalen Wirtschaft-Leser, Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sie erhalten dann den uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte des RIW-Online-Archivs. Sind Sie bereits Leser von Recht der Internationalen Wirtschaft und möchten das RIW-Online-Archiv nun zum ersten mal nutzen, können Sie sich hier in ganz wenigen Schritten registrieren. |
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