| // Weitere Hinweise | |||
|
|
Jahr: 2010 Heft: 7 Seite: 480
Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen Export-verbote - keine Vorlagepflicht an den EuGH im Verfahren über die Eröffnung des Hauptverfahrens
BGH,
Beschluss vom 19.1.2010 - StB 27/09Leitsätze
1. § 5 c AWV ist von der Öffnungsklausel in Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1334/2000 (Dual-Use-VO) (jetzt Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) 428/2009 (Dual-Use-VO n. F.)) gedeckt und deshalb zulässiges, durch § 34 Abs. 2 Nr. 3 AWG strafbewehrtes nationales Exportkontrollrecht. 2. Ein etwaiger Verstoß gegen den Grundsatz des Vorrangs von Gemeinschaftsrecht dadurch, dass Teil I Abschnitt C der nationalen Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) den Anhang I zu Art. 3 der Verordnung (EG) 1334/2000 (Dual-Use-VO) bzw. der Verordnung (EG) 428/2009 (Dual-Use-VO nF) wiederholt, steht jedenfalls der Anwendbarkeit der Strafnorm des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AWG nicht entgegen. 3. Im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens besteht keine Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV (früher: Art. 234 EGV). AEUV Art. 267 (EG Art. 234); Verordnung (EG) Nr. 428/2009 Art. 8 (Verordnung [EG] ...
Sehr geehrter Recht der Internationalen Wirtschaft-Leser, Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sie erhalten dann den uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte des RIW-Online-Archivs. Sind Sie bereits Leser von Recht der Internationalen Wirtschaft und möchten das RIW-Online-Archiv nun zum ersten mal nutzen, können Sie sich hier in ganz wenigen Schritten registrieren. |
|
|

