.
Sonntag, 5. September 2010, 13:49 Uhr
// Suche
 
 
// Weitere Hinweise

Inhaltsverzeichnis

Jahr: 2010 Heft: 7 Seite: 491
Notwendiges gesondertes Feststellungs-verfahren zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten
BFH,
Urteil vom 24.2.2010 - IX R 57/09
Leitsatz

Ein in Österreich im Jahr 2003 erzielter Verlust ist nicht aus europarechtlichen Gründen ohne Durchführung eines Verfahrens nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2004 zu berücksichtigen.

EStG § 10 d
Sachverhalt

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist deutsche Staatsangehörige. Sie lebte im Jahr 2003 in Österreich, wo sie als Unternehmensberaterin negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 21 307,17 € erzielte, die (lt. Einkommensteuerbescheid des zuständigen österreichischen Finanzamtes vom Mai 2005) nach Abzug eines Pauschbetrags für Sonderausgaben in Höhe von 60 € zu einem negativen Einkommen von 21 367,17 € führten. Im Jahr 2004 erwirtschaftete die Klägerin in Österreich einen weiteren Verlust in Höhe von ca. 800 €. Ende 2003 zog sie wieder nach Deutschland und war von Januar 2004 bis 2006 ausschließlich hier als selbstständige Unternehmensberaterin tätig.

Für das Streitjahr 2004 erklärte die Klägerin positive Einkünfte ...

Sehr geehrter Recht der Internationalen Wirtschaft-Leser, Sie sind zur Zeit nicht angemeldet.

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sie erhalten dann den uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte des RIW-Online-Archivs.

Sind Sie bereits Leser von Recht der Internationalen Wirtschaft und möchten das RIW-Online-Archiv nun zum ersten mal nutzen, können Sie sich hier in ganz wenigen Schritten registrieren.