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Sonntag, 5. September 2010, 14:17 Uhr
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Jahr: 2010 Heft: 7 Seite: 495
Wegzugsteuer wegen Wohnsitzverlegung nach Belgien - Pauschalbesteuerung "schwarzer" Fonds aus Drittstaaten
BFH,
Urteil vom 25.8.2009 - I R 88, 89/07
Leitsätze

1. Behauptet der Steuerpflichtige, die Voraussetzungen eines Steuertatbestands (hier: § 17 EStG 1997) seien aufgrund von innerfamiliären Transaktionen (hier: Übertragung von Aktien) nicht gegeben, und unterlässt er es aber unter Hinweis auf zeitlaufbedingte Erinnerungslücken, die behaupteten Transaktionen substantiiert darzulegen, trägt er die Gefahr, dass das FA die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln kann und deshalb die Voraussetzungen für eine Schätzung gemäß § 162 AO gegeben sind. Das gilt auch, wenn hinsichtlich der Transaktionen keine spezifischen steuerrechtlichen Dokumentationspflichten bestehen.

2. Die sog. Wegzugsteuer nach § 6 Abs. 1 AStG i. d. F. bis zur Änderung durch das SEStEG vom 7. 12. 2006 (BGBl. I 2006, 2782, berichtigt BGBl. I 2007, 68) i.V. m. § 6 Abs. 5, § 21 Abs. 13 Satz 2 AStG i. d. F. der Änderungen durch das SEStEG verstößt weder gegen Abkommensrecht noch Gemeinschaftsrecht oder gegen Verfassungsrecht (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 23. 9. 2008 I B 92/08, BFHE 223, 73 = BStBl. II 2009, 524 = RIW 2008, 884).

3. Die pauschale ...

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