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Jahr: 2010 Heft: 7 Seite: 496
Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferung - Beweislast
BFH,
Urteil vom 12.5.2009 - V R 65/06Leitsätze
1. Belege zum Nachweis einer Beförderung oder Versendung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen i.S. von § 17 a UStDV müssen entweder selbst oder in Verbindung mit anderen Unterlagen den Namen und die Anschrift ihres Ausstellers erkennen lassen. 2. Der Belegnachweis nach § 6 a Abs. 3 UStG i.V. m. § 17 a UStDV unterliegt der Nachprüfung. Sind die Belegangaben unzutreffend oder bestehen an der Richtigkeit der Angaben begründete Zweifel, die der Unternehmer nicht nach allgemeinen Beweisgrundsätzen ausräumt, ist die Lieferung steuerpflichtig, sofern nicht die Voraussetzungen des § 6 a Abs. 4 Satz 1 UStG vorliegen. 3. Ein CMR-Frachtbrief ist auch dann ein Versendungsbeleg gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.V. m. § 10 Abs. 1 UStDV, wenn er keine Bestätigung über den Warenempfang am Bestimmungsort enthält (entgegen dem BMF-Schreiben vom 6. 1. 2009 IV B 9 - S 7141/08/10001, BStBl. I 2009, 60 Rz. 38). 4. Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung des Abholenden zählt nicht zu den Erfordernissen für einen i.S. des § 17 a Abs. 1 und 2 UStDV ordnungsgemäßen ... Sehr geehrter Recht der Internationalen Wirtschaft-Leser, Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sie erhalten dann den uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte des RIW-Online-Archivs. Sind Sie bereits Leser von Recht der Internationalen Wirtschaft und möchten das RIW-Online-Archiv nun zum ersten mal nutzen, können Sie sich hier in ganz wenigen Schritten registrieren. |
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