| // Weitere Hinweise | |||
|
|
Jahr: 2010 Heft: 7 Seite: 496
Qualifizierung der US-amerikanischen S-Corporation und deren Ausschüttungen - Billigkeitsmaßnahmen
Senator für Finanzen Berlin
vom 14.12.2009 - III A - S 1301 USA - 7/2009 (Aufnahme des Runderlasses der OFD Berlin vom 21. 1. 2003 - St 127 - S 1301 USA - 4/97)Das US-Steuerrecht räumt bestimmten Körperschaften (Corporations) die Möglichkeit ein, für eine Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter zu optieren. Voraussetzung ist u. a., dass die Gesellschafter natürliche Personen sind und in den USA der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Unbeschränkte Steuerpflicht in den USA kann auch bei einer Person gegeben sein, die im Sinne des Art. 4 des deutsch-amerikanischen DBA als in Deutschland ansässig gilt. Das ist dann der Fall, wenn die in Deutschland ansässige Person US-Staatsbürger ist oder Einwanderungsstatus (Green Card) besitzt. Im Übrigen ist unter einer S-Corporation keine besondere Gesellschaftsform zu verstehen; es sind vielmehr Körperschaften, die nach dem Recht eines US-Bundesstaates gegründet worden sind. Hierzu weise ich auf Folgendes hin: 1. Eine nach dem Recht eines US-Bundesstaates gegründete Corporation (Körperschaft) entspricht einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Eine Corporation nach ... Sehr geehrter Recht der Internationalen Wirtschaft-Leser, Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sie erhalten dann den uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte des RIW-Online-Archivs. Sind Sie bereits Leser von Recht der Internationalen Wirtschaft und möchten das RIW-Online-Archiv nun zum ersten mal nutzen, können Sie sich hier in ganz wenigen Schritten registrieren. |
|
|

