Der EuGH bestätigt die Kartellrechtswidrigkeit eines Totalverbots des Internetvertriebs
Zum Urteil EuGH, RIW 2011, 786 in Sachen Pierre Fabre Dermo-Cosmétiques SAS
Das Internet als Vertriebsweg befindet sich im Hinblick auf die Beziehung zwischen Hersteller und Absatzmittler in einem fortwährenden Spannungsverhältnis. Die Hersteller haben zwar naturgemäß ein Interesse, den Absatz ihrer Produkte zu steigern und damit die Anzahl ihrer Kunden zu erhöhen, andererseits sind sie jedoch bemüht, ihre Marken zu schützen und mithin eine gewissen Kontrolle über den Vertrieb im Internet auszuüben. Für die Händler stellt der Vertrieb über das Internet dagegen vorJahr: 2012 Heft: 1 Seite: 36 allem eine Möglichkeit dar, eine größere Anzahl Kunden anzusprechen. Mit Überarbeitung der Vertikal-GVO und insbesondere der Vertikal-Leitlinien hat zumindest die Europäische Kommission die Kriterien für die Ausgestaltung des Internetvertriebs unter Berücksichtigung des Kartellrechts angepasst. Der Gerichtshof der Europäischen ...
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