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Inhaltsverzeichnis

Jahr: 2012  Heft: 1  Seite: 43
Schaper, Martin und Eberlein, Carl-Philipp
Dr. Martin Schaper, LL.M. (Cambridge), Berlin, und Carl-Philipp Eberlein, LL.M. (Cambridge), Frankfurt/M.

Die Behandlung von Drittstaaten-Gerichtsstandsvereinbarungen vor europäischen Gerichten - de lege lata und de lege ferenda

Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gerichte der Mitgliedstaaten unter dem Zuständigkeitsregime der EuGVVO einen Rechtsstreit aussetzen dürfen, wenn aufgrund einer Gerichtsstandsvereinbarung die Gerichte eines Drittstaates ausschließlich zuständig sein sollen. Entgegen der herrschenden Meinung im deutschen Schrifttum sowie der englischen und deutschen Rechtsprechung darf nach Auffassung der Verfasser das angerufene Gericht zur Beurteilung von Wirksamkeit und Wirkung der Gerichtsstandsvereinbarung nicht auf die nationalen Vorschriften zurückgreifen, sondern muss im Anschluss an die in der Owusu-Entscheidung (EuGH, RIW 2005, 292) entwickelten Prinzipien des EuGH Art. 23 EuGVVO entsprechend anwenden. Vor diesem Hintergrund wird schließlich der von der Kommission vorgelegte Reformvorschlag zur Änderung der EuGVVO analysiert und verbleibender Reformbedarf aufgezeigt.

I. Einleitung

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