Die Erstreckung von Schiedsvereinbarungen auf Staaten
Französische und englische Gerichte widersprechen sich: Lehren für das deutsche Schiedsverfahrensrecht
Französische Gerichte einerseits und englische Gerichte - einschließlich des britischen Supreme Court - andererseits haben kürzlich in ein und derselben Streitsache mehrere Aufsehen erregende Urteile gefällt, die einander diametral widersprechen. Vor den Gerichten beider Staaten ging es um einen schiedsverfahrensrechtlichen "evergreen", nämlich um die Frage, unter welchen Umständen die Geltung einer Schiedsvereinbarung von einem Staatsunternehmen auf den hinter diesem Unternehmen stehenden Staat erstreckt werden kann, falls der/die Vertreter dieses Staates die Schiedsvereinbarung nicht unterzeichnet haben. Staaten treten häufig als spiritus rector beim Abschluss, bei der Durchführung und/oder bei der Beendigung von Verträgen auf, wenn ihre Staatsunternehmen insbesondere Investitionsverträge mit Dritten abschließen. Sie veranlassen ihre Staatsunternehmen dann, Verpflichtungen zu übernehmen, die durch Schiedsvereinbarungen abgesichert sind. Später entziehen sich diese Staaten dann aber de...
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