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Jahr: 2012  Heft: 5  Seite: 325

Verbrauchergerichtsstand nach EuGVVO bei Angebot über Internet - Vorlage an den EuGH

BGH, Beschluss vom 1.2.2012 XII ZR 10/10

Vorlagefragen

1. Liegt eine Verbrauchersache i. S. v. Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO vor, wenn ein Gewerbetreibender durch die Gestaltung seiner Website seine Tätigkeit auf einen anderen Mitgliedstaat ausgerichtet hat und sich ein Verbraucher mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats aufgrund der Informationen auf der Website des Gewerbetreibenden zu dessen Geschäftssitz begibt und die Vertragsparteien dort den Vertrag unterzeichnen,

oder

setzt Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO in diesem Fall einen Vertragsschluss mit Mitteln des Fernabsatzes voraus?

2. Falls Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO dahingehend auszulegen ist, dass in diesem Fall der Vertragsschluss grundsätzlich mit Mitteln des Fernabsatzes erfolgen muss: Ist der Verbrauchergerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO i.V. m. Art. 16 Abs. 2 EuGVVO gegeben, wenn die Vertragspartner mit Mitteln des Fernabsatzes eine vorvertragliche Bindung eingehen, die später unmittelbar in den Vertragsschluss mündet?

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