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Europarechtliches Symposion des BAG 2009Bereits zum sechsten Mal seit 1996 veranstaltete das Bundesarbeitsgericht am 14. und 15.5.2009 sein Europarechtliche Symposion, das sich traditionellerweise mit den Entwicklungen des Europäischen Gemeinschaftsrecht speziell im Bereich des Arbeitsrechts befasst. Konsequenterweise sind im Rahmen dieser Veranstaltungen immer wieder die Auswirkungen, die das Gemeinschaftsrecht auf die arbeitsrechtliche Praxis in Deutschland hat, im Blickpunkt gestanden. Besonders greifbar war das diesmal gleich von Anfang an, als die BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt in ihrer Eröffnungsansprache, mit der sie die Kongressteilnehmer in den Räumlichkeiten des Gerichts in Erfurt begrüßte, jene vier EuGH-Urteile, die das Symposion zwei Tage lang immer wieder beschäftigen sollten, als „Paukenschläge" aus Luxemburg bezeichnete, die bei deutschen Arbeitsrechtlern auf eine gewisse Reserve stießen. Es handelt sich um die Urteile in den Rechtssachen Laval (RIW 2008, 80), Viking Line (RIW 2008, 75), Rüffert (RIW 2008, 298) und zuletzt Schultz-Hoff (RIW 2009, 163). Einführend gab Professor Dr. Abbo Junker (München) einen rechtsvergleichenden Überblick über ausgewählte Probleme des Tarif- und Arbeitskampfrechts; dabei griff er einige zuletzt in Deutschland umstrittene Aspekte auf (Tarifzuständigkeit [„Mächtigkeit"], Tarifeinheit im Betrieb) und beleuchtete deren rechtliche „Lösung" anhand der völlig unterschiedlichen Regelungsansätze in drei Rechtsordnungen (Großbritannien, Österreich und Spanien). Richter am BAG Dr. Bertram Zwanziger analysierte die EuGH-Urteile in den Rechtssachen Laval und Viking Line und kritisierte, dass der EuGH der Tarifautonomie gegenüber den Grundfreiheiten des EG-Vertrags ein zu geringes Gewicht beigemessen habe. Michael Koch, Präsident des schwedischen Nationalen Arbeitsgerichtshofs (Stockholm), referierte das Laval-Verfahren, das von seinem Gericht dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt worden war, und erläuterte die zu erwartenden Auswirkungen, die das Urteil des EuGH auf das bisher nur sehr wenig regulierte Arbeitskampfrecht in Schweden haben wird. Der Präsident des EuGH, Professor Dr. Vassilios Skouris, erläuterte schließlich anhand mehrerer konkreter Beispiele aus der Rechtsprechung, wie der EuGH die allgemeinen Gemeinschaftsgrundrechte im Laufe der Jahrzehnte entwickelt hat und wie das Verhältnis zwischen diesen Gemeinschaftsgrundrechten und den Grundfreiheiten des EG-Vertrags im Einzelfall zum Ausgleich gebracht wurde. Er betonte, dass in einer Rechtsgemeinschaft wie der EU letztlich kein Bereich völlig immun von möglichen Einflüssen des Gemeinschaftsrechts bleiben könne. Während der erste Tag des Symposions vor allem dem kollektiven Arbeitsrecht gewidmet war, standen am zweiten Tag Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf das Individualarbeitsrecht im Mittelpunkt. Professor Dr. Monika Schlachter (Trier) und Professor Dr. Ulrich Runggaldier (Wien) nahmen u. a. die EuGH-Urteile in den Rechtssachen Schultz-Hoff (betreffend die Übertragung und Abgeltung von Urlaub) und Klarenberg (RIW 2009, 317 betreffend die Definition des Betriebsübergangs) zum Anlass, den Mechanismus der „Umsetzung" der EuGH-Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten zu vertiefen. Die Diskussionen an beiden Tagen, die sehr rege waren, zeigten teilweise eine gewisse Aufgeregtheit. Dabei wurde deutlich, dass viele deutsche Arbeitsrechtler die Judikatur des EuGH punktuell als „Übergriff" auf tradierte Eckpfeiler der deutschen Arbeitsrechtsdogmatik ablehnen. Dr. Roland Abele, Frankfurt a. M. |
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