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Sonntag, 5. September 2010, 13:23 Uhr
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IFA-Regionalkonferenz Mittel- und Osteuropa

 

Gut fünf Jahre nach dem Beitritt zehn neuer Staaten und zwei Jahre nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU richtete IFA-Gründungsmitglied Polen vom 25. bis 27. 11. 2009 in Warschau die erste IFA-Regionalkonferenz für Mittel- und Osteuropa aus. Unter dem Titel „Effects of Accession - Insights into a Possible Common Future for New EU Member State Domestic Tax Systems" wurde Bilanz gezogen und ein Blick in die Zukunft gewagt.

Verbindendes Element der Workshops des ersten Konferenztages zu unterschiedlichen Themen (z. B. Besteuerung von Fremdwährungsgeschäften, Umsatzsteuerneutralität und Vorsteuerabzug, Steueraspekte bei Immobilientransaktionen) war der Fokus auf die zwölf neuen Mitgliedstaaten. An den zwei weiteren Konferenztagen erörterten dann renommierte Redner aus neuen und alten Mitgliedstaaten in Vorträgen und Podiumsdiskussionen  vor einem internationalen Publikum aus Praktikern, Wissenschaftlern, Richtern und Vertretern nationaler Finanzverwaltungen sowie der EU-Kommission den Einfluss des Europarechts und des internationalen Steuerrechts auf die steuerlichen Rahmenbedingungen in der Region sowie aktuelle Entwicklungen in beiden Rechtsgebieten.

a) Europarecht

Gegenstand einer von Professor Dr. Michael Lang und Paul Farmer geleiteten Podiumsdiskussion war der Einfluss des Europarechts auf die steuerlichen Rahmenbedingungen der Region. Als Ergebnis einer Querschnittsanalyse der Entwicklungen in den neuen Mitgliedstaaten kann festgehalten werden, dass die Steuergesetze weitgehend an europarechtliche Vorgaben angepasst wurden. Häufig finden sich in Verfahren vor nationalen Gerichten Bezüge zur EuGH-Rechtsprechung. Dennoch wurde auch klar, dass eine vollständige Europarechtskonformität der nationalen Steuersysteme noch nicht erreicht ist. Dies gilt auch für das Umsatzsteuerrecht, dem eine von Professor Dr. H. A. Kogels co‑moderierte Podiumsdiskussion und zwei Workshops gewidmet waren. Thematische Schwerpunkte der Diskussion waren die Neutralität der Umsatzsteuer und die Regelungen zum Vorsteuerabzug sowie zum innergemeinschaftlichen Erwerb im Spannungsfeld zwischen Harmonisierung einerseits und dem berechtigten Interesse der Mitgliedstaaten an der Sicherung von Steuereinnahmen und am Schutz vor Steuerhinterziehung andererseits.

Weiteren europarechtlichen Themen war eine Podiumsdiskussion unter Leitung von Professor Dr. Hanna Litwińczuk und Professor Dr. Claus Staringer gewidmet. Am Beispiel der Beihilfeverfahren der EU-Kommission gegen die Niederlande und Ungarn wegen nationaler Regelungen zum Zinsabzug wurden z. B. die Möglichkeiten und Grenzen der europarechtskonformen Ausgestaltung steuerlicher Anreize für Unternehmen erörtert. Thematischer Schwerpunkt war jedoch die auf EU-Ebene geplante sog. Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Die GKKB war auch in verschiedenen Workshops Gegenstand der Diskussion. Es entstand der Eindruck, dass die Aussichten für eine baldige Umsetzung angesichts sehr unterschiedlicher Positionen einzelner Mitgliedstaaten ungewiss sind.

Der Frage nach einer gemeinsamen steuerlichen Zukunft der neuen Mitgliedstaaten in der EU ging Professor Dr. Frans Vanistendael in einem Vortrag nach. Aus der Gegenüberstellung alter und neuer Mitgliedstaaten hinsichtlich steuerlicher Kennzahlen ergaben sich ein gemischtes Bild sowie die Empfehlung, die nationalen Steuersysteme auch über Steuersatzsenkungen attraktiver für internationale Investoren zu gestalten und so langfristig Staatseinnahmen zu sichern.

b) DBA-Recht

Der aktuelle Stand des Netzes aus DBA in der Region wurde in einer von Dr. Janusz Fiszer und Gottfried Schellmann geleiteten Podiumsdiskussion beleuchtet. Einen thematischen Schwerpunkt bildete wie schon bei der IFA-Jahrestagung 2009 in Vancouver die Frage nach der Zukunft des Betriebsstättenkonzeptes als Kriterium der Zuordnung von Besteuerungsrechten. In einem Vortrag erläuterte Professor Dr. Kees van Raad, dass u. a. durch den technischen Fortschritt zunehmend auch ohne körperliche Betriebsstätte im klassischen Sinne beträchtliche wirtschaftliche Aktivität in einem Land entfaltet werden kann. Dem stehe eine Ausweitung des Betriebsstättenbegriffs - z. B. durch Aufweichung einzelner Kriterien im OECD-Musterkommentar 2008 - gegenüber. Eine Sicherung des Steuerzugriffs des jeweiligen Quellenstaates durch eine niedrige Bruttoquellensteuer unabhängig vom Vorliegen einer Betriebsstätte berge die Gefahr einer Doppel- bzw. Überbesteuerung. Ergänzend wurden in einem Workshop diverse praktische Probleme diskutiert, die sich angesichts der begrenzten Jurisprudenz und einer dadurch z. T. unklaren Rechtslage in einigen Ländern der Region in Grenzfällen ergeben.

In einem Workshop unter Beteiligung von Adam Bącal (Richter am obersten polnischen Verwaltungsgericht NSA) wurde analysiert, ob und wie ausländisches Recht in inländischen Steuerfragen berücksichtigt wird, etwa bei der steuerlichen Beurteilung ausländischer Rechtsträger. Hinsichtlich der Berücksichtigung von OECD-Richtlinien in Steuerrechtsfällen, bestand Einigkeit darin, dass es sich nicht um Rechtsquellen sensu stricto handelt und es deshalb nicht möglich ist auf Basis z. B. des OECD-Musterkommentares zu einer Lösung zu kommen, die dem Wortlaut des gültigen DBA entgegensteht oder zu einer Schlechterstellung des Steuerpflichtigen führt.

c) Verfahrensrecht

In einer von Professor Dr. Bogumił Brzeziński und Dr. Carlo Romano geleiteten Podiumsdiskussion zu verbindlichen Vorabauskünften wurden die entsprechenden Regelungen in den Niederlanden, Italien, Polen und Ungarn hinsichtlich ihres inhaltlichen Spektrums, ihrer Bindungswirkung, Gültigkeitsdauer und Veröffentlichungsmodalitäten verglichen. Aus deutscher Sicht fiel auf, dass alle vorgestellten Systeme für den Steuerpflichtigen vorteilhafter erscheinen als die verbindliche Auskunft nach § 89  ■Abs. 2 ff. AO.

Die IFA-Regionalkonferenz für Mittel- und Osteuropa war die erste ihrer Art. Fachlich informative Veranstaltungen, erstklassige Referenten und die dank der ausgezeichneten Organisation sehr angenehme Atmosphäre sorgten für eine rundum gelungene Premiere.

Fabian R. Müller, Dipl.-Kfm./Diplômé de l'ESC (Montpellier), PricewaterhouseCoopers, Berlin