Editorial Volker Wagner, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gießen Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 1 Aufsatz Mit dem folgenden Beitrag wird im Anschluss an RIW 2011, 179 (zuvor RIW 2004, 416; RIW 2006, 651; RIW 2008, 205; RIW 2009, 190; RIW 2010, 179) abermals Bericht erstattet über neue Entwicklungen in wesentlichen Rechtsgebieten in der Schweiz. Wahrgenommen in der breiten Öffentlichkeit wurden leider statt der eigentlichen Rechtsentwicklung viele Bankenskandale, das singuläre Abkommen über die Abgeltungssteuer zwischen der Schweiz und Deutschland und der "Steuerstreit" mit den USA. Jürgen Wagner, LL.M., Rechtsanwalt/Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Konstanz/Zürich/Vaduz, und Dr. Adrian Plüss, TEP, MBA, Rechtsanwalt, Zürich Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 257 Aufsatz Viele deutsche Unternehmen vereinbaren in internationalen Verträgen gerne die Anwendbarkeit des schweizerischen Rechts. Eines ihrer Hauptmotive für diese Rechtswahl ist, dass sie sich Vorteile bei der rechtlichen Beurteilung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versprechen. Im Vergleich zu Deutschland herrscht in der Schweiz nämlich ein liberalerer, sprich verwenderfreundlicherer Umgang mit vorformulierten Vertragsbedingungen. Dies beruht in erster Linie darauf, dass AGB in der Schweiz bislang praktisch keiner offenen Inhaltskontrolle unterzogen wurden. Kürzlich hat der Schweizer Gesetzgeber jedoch eine Gesetzesrevision vorgenommen, die in bestimmten Fällen eine derartige Inhaltskontrolle von AGB vorsieht. Diese Änderungen treten zum 1. 7. 2012 in Kraft. Der vorliegende Beitrag vergleicht das deutsche AGB-Recht mit demjenigen der Schweiz unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesrevision und ihrer Auswirkungen auf den rechtlichen Umgang mit AGB gegenüber Verbrauchern (B2C) und zwischen Unternehmen (B2B). Dr. Bernd Ehle, LL.M., Rechtsanwalt/Avocat, Genf, und lic.iur. André Brunschweiler, Rechtsanwalt, Zürich Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 262 Aufsatz Die im Vereinigten Königreich weit verbreitete "Limited Liability Partnership" (LLP) hat in den vergangenen Jahren auch in Deutschland Anklang gefunden, und zwar gerade auch bei Anwaltskanzleien, die sich vermehrt in LLPs umwandeln. Der Grund hierfür liegt in der Haftungsbeschränkung der Mitglieder, der steuerlichen Transparenz und auch in der wachsenden Akzeptanz und scheinbaren "Internationalität" der LLP. Im Folgenden soll eine Übersicht darüber geben, wie eine Anwalts-LLP praktisch umgesetzt werden kann, insbesondere auch im Hinblick auf die Gestaltung der LLP-Vereinbarung (LLP agreement), welche die Mitglieder und die LLP selbst bindet und deren Rechte und Pflichten festlegt. Carsten Rumberg, Rechtsanwalt/Solicitor, London, und Thilo Schneider, Solicitor, London Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 272 Aufsatz Da sich der Ministerrat für Justiz und Inneres und das Europäische Parlament bei der Aushandlung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. 7. 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (sog. Rom II-VO) zunächst nicht einigen konnten, musste seinerzeit ein Vermittlungsverfahren durchlaufen werden (nunmehr Art. 294 Abs. 8-14 AEUV). Nach zähem Ringen verständigte sich der Vermittlungsausschuss auf ein Kompromisspaket, welches Rat und Parlament guthießen, so dass die Verordnung letztlich doch noch verabschiedet werden konnte. Noch im Vermittlungsverfahren war heiß umstritten, ob und inwieweit Opfer von Straßenverkehrsunfällen bei der Frage des anwendbaren Rechts begünstigt werden sollen. Nachdem die Rom II-VO seit mehr als vier Jahren in Kraft ist, stellt sich die Frage, ob Reformbedarf besteht. Dabei sind auch die Themen mit in den Blick zu nehmen, die Gegenstand des Vermittlungsverfahrens waren. Die folgende Abhandlung geht der Frage nach, ob in der Rom II-VO zum Schutz von Opfern von Straßenverkehrsunfällen für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eine Sonderanknüpfungsregel eingeführt werden sollte. Dr. Rolf Wagner, Berlin, und Thomas Winkelmann, München Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 277 Aufsatz Deutschland hat - ebenso wie Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich - mit den USA eine "Gemeinsame Erklärung über eine zwischenstaatliche Vorgehensweise zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit im grenzüberschreitenden Bereich und zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)" unterzeichnet (abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de). Diese Möglichkeit der FATCA-Umsetzung ist in den zeitgleich veröffentlichten "Proposed Regulations" des US-Treasury angelegt. Beide Dokumente werfen verschiedene Fragen mit Blick auf den Datenschutz, die Überwachungsbefugnisse von Finanzbehörden und das Qualified Intermediary-Regime auf. Der folgende Beitrag knüpft an an die Ausführungen von Schulte, RIW 2012, 129. Nico Beier, StB, Düsseldorf, und Dr. Martin Schulte, LL.M., Rechtsanwalt/Solicitor (England & Wales), Frankfurt/M. Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 282 Aufsatz Insbesondere durch die Reform des UmwStG im Zuge der Umsetzung der internationalen Fusionsrichtlinie durch das SEStEG wurden erstmals weitgehende zivil- und steuerrechtliche Regelungen für grenzüberschreitende Umstrukturierungen innerhalb der EU bzw. des EWR geschaffen. Es ergibt sich daher für grenzüberschreitende Umstrukturierungen ein wesentlich vergrößerter Handlungsspielraum. Aufgrund der Komplexität der unterschiedlichen Rechtsnormen der an der Umstrukturierung beteiligten Staaten steht der Rechtsanwender vor erheblichen Problemen. Dies ergibt sich auch daraus, dass trotz der einheitlichen europarechtlichen Vorgaben nicht ausnahmslos von eindeutig miteinander korrespondierenden nationalen Vorschriften ausgegangen werden kann. Aus diesem Grund wird anhand des konkreten Falls Deutschland-Österreich aufgezeigt, in welcher Weise grenzüberschreitende Umstrukturierungen innerhalb der EU bzw. des EWR unter Beteiligung deutscher Rechtsträger steuerneutral durchgeführt werden können. Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es, möglichst allgemeingültige Aussagen zur steuerneutralen Durchführbarkeit von internationalen Umwandlungen zu erarbeiten. Professor Dr. Gernot Brähler, Ilmenau, und Dr. Henri Blankemeyer, Hamburg Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 288 Aufsatz Der EuGH hat mit Urteil vom 29. 11. 2011 in der Rs. National Grid Indus (NGI) erstmals zur Frage der Wegzugsbesteuerung von Kapitalgesellschaften Stellung genommen. Er betrachtet bei einer an sich gerechtfertigten Entstrickungsbesteuerung ein durch den Wegzugsstaat zu gewährendes Wahlrecht zum Besteuerungsaufschub als Alternative zur Sofortbesteuerung als die verhältnismäßigere Lösung. Dass der EuGH im Ergebnis bei Wegzügen von Kapitalgesellschaften strengere Maßstäbe anlegt als beim Wegzug von natürlichen Personen, kann nicht wegdiskutiert werden. In der deutschen Steuerrechtsliteratur wird derzeit intensiv darüber nachgedacht, welche Auswirkungen die EuGH-Entscheidung auf die Entstrickungsregelungen des deutschen Steuerrechts hat, und auch der deutsche Steuergesetzgeber hat Anpassungserfordernisse erkannt. Dies gilt insbesondere für Wegzugs- und Herausumwandlungsfälle, die nach geltendem Recht zu einer Sofortbesteuerung führen. Der folgende Beitrag analysiert zunächst das EuGH-Urteil, um im Anschluss näher auf die Diskussion um die Folgen des Urteils einzugehen und erste Handlungsempfehlungen zu geben. Dr. Leila Momen, Steuerberaterin, Eschborn Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 302 Rechtsprechung EuGH, Urteil vom 27.03.2012 - Rs. C-209/10; Post Danmark A/S gegen Konkurrencerå
Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 310 Rechtsprechung BGH, Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 70/08
Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 313 Rechtsprechung BGH, Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 172/11
Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 319 Rechtsprechung BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 322 Rechtsprechung BGH, Urteil vom 01.02.2012 - XII ZR 10/10
Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 325 Rechtsprechung BGH, Urteil vom 21.07.2011 - I ZB 71/09
Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 328 Rechtsprechung BAG, Urteil vom 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 330 Rechtsprechung BFH, Urteil vom 01.02.2012 - I R 34/11
Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 335 Rechtsprechung EuGH, Urteil vom 22.03.2012 - Rs. C-153/11; Klub OOD gegen Direktor na Direktsia
Jahr: 2012
// Heft: 5
// Seite: 335 |